Der Nullzustand der Corruptio
Die Erosion der Distanz: Warum die Praxis der Institutionen das Vertrauen in den Rechtsstaat gefährdet.
Beginnen wir mal mit einer kleinen lustigen Note der parrhesiastischen Aya Velázquez:
Interessant ist in unserem Kontext daran zweierlei:
Sie hat natürlich vollkommen recht, dass die UN hier nicht als die Rächerin der Entrechteten und Waisen auftreten kann;
Wenn die FAZ darüber berichtet, dass eine UN-Vertreterin sich um die Meinungsfreiheit in Deutschland sorgt, ist dies ja doch etwas ernster zu nehmen, als wenn J. D. Vance sich um selbige sorgt und sich die deutschen Medien darüber aufregen. Man muss die politischen Ansichten von J.D. Vance nicht teilen, um festzustellen, dass die internationale Wahrnehmung der deutschen Debattenkultur Risse bekommt.1
Was uns zur Frage bringt, wer denn eigentlich in letzter Instanz die Meinungsfreiheit (in ihrem verfassungsrechtlich gesetzten Rahmen) garantiert? Das wäre das Bundesverfassungsgericht. Mit diesem und dem Verfassungsschutz müssen wir uns daher jetzt befassen. Wie im ersten Teil dieser Reihe angekündigt.
Es geht nicht um den Gesetzestext sondern um die Praxis!
Vorweg aber eine philosophische Überlegung: Oft wird so getan, als sei die wichtigste Frage, um die es geht, die, was die rechtliche Realität sei, also was man de facto de jure sagen dürfte. Das ist aber falsch gedacht. In der Wirklichkeit, in der wir Menschen unsere Entscheidungen treffen müssen, ob wir uns trauen, etwas zu sagen oder nicht, haben wir keinen Rechtsanwalt zur Seite, der uns ständig berät. Das heißt, der bloße Eindruck, dass die Meinungsfreiheit nicht mehr ganz so tragfähig sei, reicht bereits, selbst wenn er falsch ist, um die Meinungsfreiheit pragmatisch einzuschränken.
Und der deutsche Staat hat in den letzten Jahren Regelungen getroffen, die dieses Gefühl verstärken, um sich bei Vorwürfen immer hinter dem unsinnigen Argument zu verstecken, dies sei ja de jure alles gar nicht so.
Schauen wir uns das mal ganz frei von Emotionen und Voreingenommenheiten an.
Die juristische Unschärfe
Das erste Problem könnte man unter dem Begriff der Rechtssicherheit fassen: Der Bürger muss wissen, was erlaubt ist und was nicht. Wenn die Definitionen verschwimmen, dann schwindet diese Sicherheit. Und das scheint vielen Beobachtern gerade zu passieren, und zwar auf zwei Ebenen:
Es werden neue Begriffe eingeführt und verwendet, die nicht klar definiert sind. Zum Beispiel die “verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates” von 2021— wo beginnt die, d.h. wo endet die legitime Kritik eines Dissidenten an den bestehenden Zuständen?
Es wird ein neuer und wachsender Graubereich geschaffen zwischen Verboten und Erlaubt: nicht exakt verboten, macht einen aber doch zum Verdachtsfall für den Verfassungsschutz, also irgendwie nicht erlaubt, wenn auch nicht illegal. Das scheint mir keine gelungene Rechtslage zu sein.
Die beiden Ebenen greifen ineinander und führen zu dem, was der bekannte Rechtsanwalt Gerhard Strate als “staatliche Bekämpfung völlig legaler Äußerungen” bezeichnet. Das Problem dabei, das eigentlich sehr offensichtlich ist, weshalb mir völlig unklar ist, weshalb irgendjemand das für eine gute Idee halten kann:
Wer entscheidet, was bekämpft gehört? Und warum darf der Staat Dinge bekämpfen, die legal sind?
Die Politisierung des Verfassungsschutzes
Wenn der Verfassungsschutzpräsident Haldenwang öffentlich sagt: „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken“ — stärkt das unsere Demokratie, oder ist es Wasser auf die Mühlen derer, die behaupten, der Verfassungsschutz verfolge Oppositionelle — also das Narrativ der AfD?
Das Problem wäre vielleicht weniger brisant, wenn Haldenwang über jeden Zweifel erhaben wäre, politisch motiviert zu sein. Das wäre ja eigentlich auch wünschenswert für den Chef eines Inlandgeheimdienstes, der zur Überwachung der eigenen Bevölkerung dient, was ja für eine westliche Demokratie nicht gerade typisch ist und sich historisch über die NS-Zeit zu rechtfertigen sucht.2
Warum ist nun Haldenwang (aber es geht nicht um ihn als Person, sondern um die grundlegenden Mechanismen) leider nicht über jeden Zweifel erhaben?
Abhängigkeit: Haldenwang wird von der Exekutive ernannt, auf Vorschlag des Innenministers. Er ist ein sogenannter „politischer Beamter“ und weisungsgebunden, d.h. die Regierung kann ihn beauftragen und jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen. Wie unabhängig kann ein solcher Beamter sein, wenn sein berufliches Überleben vom Wohlwollen der Regierenden abhängt?
Das Parteibuch: Haldenwang ist selbst Mitglied der CDU (wie die meisten seiner Vorgänger). Das Amt wird also traditionell politisch besetzt, nicht nach strikter Neutralität.
Der Präzedenzfall Maaßen: Am Fall von Haldenwangs Vorgänger, Hans-Georg Maaßen, hat sich gezeigt, was diese Abhängigkeit konkret bedeuten kann. Maaßen widersprach der damaligen Kanzlerin Merkel öffentlich in einer politischen Bewertung (den Ereignissen von Chemnitz). Er wurde entlassen. Unabhängig davon, wie man zu Maaßen steht (der ebenfalls CDU-Mitglied war), belegt der Vorgang: Wer als Verfassungsschutzchef das Narrativ der Regierung stört, muss gegebenenfalls gehen. Insofern liegt der Vorwurf nahe, der Verfassungsschutz diene gar nicht dem Schutz der Verfassung, und sei damit verlässlich überparteilich, sondern dem Schutz der Regierung.
Wäre es für einen Verfassungsschutz nicht deutlich glaubwürdiger, wenn er nicht weisungsgebunden wäre? Wenn er nicht dem Innenministerium als nachgeordnete Behörde unterstünde und nicht von einer Person geleitet würde, deren Karriere von der Regierung (und Partei) abhängt?
Um einem Missverständnis vorzubeugen: Es geht mir weder um (den Angriff auf) Personen noch Parteien, sondern um die zugrundeliegenden Mechanismen. Auch wenn man die AfD bekämpft sehen will, sollte man sie im Bereich der Zivilgesellschaft bekämpft sehen wollen, nicht von Seiten der Regierung.3 Denn andernfalls schafft die Regierung Mechanismen, die nach einem möglichen politischen Rechtsruck auch gegen die selbst verwendet werden könnte!4
Die Politisierung des Rechtsstaats
Die Verantwortlichen für diese Politisierung des Rechtsstaats verteidigen ihre Strategie mit dem Hinweis darauf, dass die Gegner der Demokratie ihre Schwächen andernfalls gnadenlos ausschlachteten. Schließlich sei auch Hitler über demokratische Wege an die Macht gelangt, nur um sofort den Rechtsstaat abzuschaffen.
Die Diagnose ist richtig. Aber mir scheint die angebotene Lösung “vergiftet”, denn sie klingt mir etwas zu sehr nach: Bevor unsere Gegner den Rechtsstaat abschaffen, schaffen wir ihn lieber selbst ab. Stattdessen brauchen wir Gegenmaßnahmen, die den Rechtsstaat stärken und seine Abhängigkeit vom politischen Willen einer möglichen Regierung abkoppeln. Wir brauchen weniger parteipolitischen Einfluss auf das grundlegende Funktionieren des Staates, wie es in der Verfassung festgelegt ist.
Letzter Hüter derselben ist das Bundesverfassungsgericht. Wie sieht es dort aus? Über jeden Zweifel erhaben?
Die Politisierung des Bundesverfassungsgerichtes
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts werden von Bundestag und Bundesrat mit 2/3-Mehrheit gewählt. Die Idee dahinter war, dass also nicht die Regierung allein neue Richter ernennen kann, sondern sich in der Regel mit der Opposition einigen muss. Das würde zu politisch gemäßigten Richtern führen, die eine breite Tolerierung in der Parteienlandschaft und damit auch Ansehen in der Bevölkerung genössen.
Auf eine öffentliche Ausschreibung der Stelle oder öffentliche Anhörungen wie in den USA wurde verzichtet. Man dachte wohl, das bräuchte man nicht.
Wozu das in der Praxis geführt hat, sind Hinterzimmerdeals. CDU und SPD (und neuerdings andere Parteien, weil CDU und SPD keine 2/3 Mehrheiten mehr haben) haben sich darauf geeinigt, dass sie die Kandidaten der jeweils anderen Seite wählen im Sinne von eine Hand wäscht die andere.
Die Folge ist, dass wir Verfassungsrichter haben, die stark auf einer bestimmten parteipolitischen Linie sind (ähnlich wie schon beim Verfassungsschutzchef). Da das ganze nicht sonderlich öffentlich abläuft, bleibt dieses Prozedere in der Regel unterhalb der Wahrnehmung der Öffentlichkeit. (Anders als in den USA, wo die Ernennung neuer Richter typischerweise eine Schlammschlacht und ein Medienspektakel ist.)
In den letzten Jahren sind aber zwei Fälle als besonders politisiert wahrgenommen worden:
Stephan Harbarth wechselte 2018-2020 relativ unmittelbar vom Amt des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Vorsitz des Bundesverfassungsgerichts. Eigentlich hätte dieser Vorgang politische Brisanz und wäre ein großes Thema für die Medien gewesen. Eine kritische Begleitung durch die Medien blieb aber weitgehend aus.5
Konkret heißt das: Als Politiker hat Harbarth jahrelang Gesetze mitverfasst, politisch verteidigt und durchgesetzt. Als Richter darf er nun genau über die Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetze urteilen. Das kann den Anschein einer fehlenden Distanz zur eigenen politischen Vergangenheit erzeugen.
In jedem normalen Prozess würde ein solcher Richter wegen Befangenheit abgelehnt. Hier wird die Fusion von Legislative und Judikative als unproblematisch verkauft.
Die CDU hat vor kurzem bei einem solchen Deal aufgrund des Drucks der eigenen Basis nicht mitgemacht und eine Kandidatin der SPD (Frauke Brosius-Gersdorf), auf die man sich im Hinterzimmer eigentlich schon geeinigt hatte, durchfallen lassen.
Was waren die Auswirkungen? Es wurde recht schnell eine andere Kandidatin gefunden und diese dann durchgewunken. Nichts zu sehen hier, weitergehen. Im besten Falle würde es bedeuten, dass in Zukunft genauer auf den Prozess geschaut werden wird. Wahrscheinlicher ist aber, dass die Parteien sich etwas mehr Mühe geben werden, profillose Kandidaten auszuwählen, die nicht angreifbar, aber umso mehr auf Parteilinie sind.
2021 dinierten die Richter des Bundesverfassungsgerichts im Kanzleramt. Was genau sollte das signalisieren? Es ist doch klar, dass es schnell so aufgefasst werden kann: Wir pfeifen auf die Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative und ziehen ganz demonstrativ und symbolträchtig den Schulterschluss. (Es geht nicht um die These, dass keine Gewaltenteilung mehr stattfände. Es geht um die Symbolik!)
Die Auswirkungen
Man könnte nun versucht sein zu sagen: Schön und gut, da ist etwas Gemauschel im Spiel, so ist das in der Realität nun einmal, wir leben in einer schmutzigen Welt und schon Hannah Arendt hat gesagt, Wahrhaftigkeit sei im Politischen nun einmal keine Tugend (und sich gewundert, dass dies so wenig zur Kenntnis genommen wurde). Aber immerhin funktioniert das Bundesverfassungsgericht dahingehend, dass es das Übergriffigwerden des Staates verhindert. Das ist ja seine Aufgabe, nicht wahr?
Meines Erachtens zeigt sich die Politisierung und das Aufgehen des Bundesverfassungsgerichts im Zeitgeist in den letzten Jahren aber an drei Stellen, die für viele Bürger seine Glaubwürdigkeit untergruben. (Wie bereits mehrfach gesagt, es geht nicht um die Frage, ob die Entscheidungen richtig sind, sondern wie sie wahrgenommen werden, oder vielmehr: wie die Gesamtlage wahrgenommen wird — und wir erinnern uns aus dem letzten Artikel daran, dass nur noch ein Viertel der Bevölkerung dem Staat vertraut und dass diese Zahl in den Jahren seit Corona massiv abgenommen hat, während die der radikalen Gegner des Staates beunruhigenderweise im gleichen Zeitraum massiv zugenommen hat!)
Der “Klimabeschluss” 2021: Das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich nur Dinge untersagt, erfand seine Rolle neu, indem es der Logik folgte: Wir können ja auch untersagen, etwas zu unterlassen. Es verpflichtete die Regierung darauf, mehr für den Klimaschutz zu tun, zwecks “intertemporaler Freiheitssicherung” — dies ist wohl das umstrittenste Urteil, das je gefällt wurde, weil es für viele Beobachter, darunter auch versierte Juristen, schlicht wie eine Kompetenzüberschreitung in Richtung der politischen, nicht der verfassungsrechtlichen, Richtlinien daherkommt.6
Die Passivität in der Corona-Zeit: Das direkte Gegenbild hierzu, also einen Mangel an Aktivität, beklagten viele Bürger während der Corona-Zeit. Nachvollziehbar für Viele wäre es sicherlich gewesen, dass zu Beginn der Krise der Exekutive weitreichende Kompetenzen eingeräumt wurden, im Sinne der Gefahr im Verzug. Je länger es ging, desto eher hätte man aber erwarten können, dass das Bundesverfassungsgericht bereit ist, sich einzumischen und Anträge schnell zu bearbeiten.
Im Beschluss vom 30. November 2021 zur ‚Bundesnotbremse‘ zementierte das Gericht diese Haltung. Obwohl die Maßnahmen längst ausgelaufen waren, segnete Karlsruhe sie nachträglich ab. Die Begründung: In der Unsicherheit der Pandemie habe die Politik eine ‚Einschätzungsprärogative‘.
Das ist juristisch fatal, und das ist auch völlig klar, wenn man ein wenig philosophisch-logisch darüber nachdenkt: Denn es bedeutet, dass Unwissenheit Macht schafft. Je weniger die Regierung beweisen kann, dass eine Maßnahme wirkt, desto freier ist sie, sie einfach anzuordnen – solange es nur ‚vertretbar‘ erscheint.
Der strenge Maßstab der Verhältnismäßigkeit (Ist das Mittel geeignet und erforderlich?) weicht einer weichen Plausibilitätsprüfung. Das Gericht prüft nicht mehr die Fakten, sondern nur noch die guten Absichten.
Dem weiteren Aushöhlen seiner eigenen Kontrollfunktion ist damit Tür und Tor geöffnet — selbst wenn die Entscheidung im konkreten Fall korrekt wäre, was im Anbetracht des nunmehr veröffentlichten RKI-Protokolle zweifelhaft ist, denn diese haben gezeigt, dass die Politik sich nicht auf plausible wissenschaftliche Analysen berief, sondern diese diktierte.
Die zeitliche Verzögerung von Entscheidungen: Es gibt Entscheidungen, die so brisant sind, dass sie in den Augen eines unvoreingenommenen Betrachters nicht erst in drei Jahren entschieden werden dürften. Zum Beispiel die Ergebnisse einer Wahl in einer Demokratie!
Die Berliner Wahlpanne. Am 26.9.2021 wurde in Berlin gewählt (Bundestagswahl + Berliner Abgeordnetenhaus). Dabei kam es zu verschiedenen Pannen (fehlende Stimmzettel, falsche Stimmzettel, Wahlkabinen, die bis tief in den Abend offen waren, während schon Prognosen liefen). Das Landesverfassungsgericht Berlin ließ daraufhin die Abgeordnetenwahl am 12.2.2023 wiederholen (also ca. 1,5 Jahre später) — und war damit noch schnell. Das Bundesverfassungsgericht ließ sich ungefähr ein Jahr mehr Zeit und entschied auf eine Teilwiederholung am 11.2.2024. Die Wahlperiode lief zu dem Zeitpunkt seit 2,5 Jahren. Die daraus resultierende legitimierte Amtszeit von 1,5 Jahren wurde durch die vorgezogenen Neuwahlen noch auf 1 Jahr verkürzt. Welche Signalwirkung hat das?
Der Unwille zur Neuauszählung der BTW 2025 Bei der Bundestagswahl 2025 kam es zu einer Situation, die das Vertrauen in die Wahlorganisation auf eine harte Probe stellte: Die neu gegründete Partei BSW scheiterte laut amtlichem Ergebnis äußerst knapp an der 5%-Hürde. Dass Forderungen nach einer Neuauszählung – angesichts gemeldeter Unregelmäßigkeiten – im zuständigen Ausschuss keine Mehrheit fanden, mag formaljuristisch gedeckt sein. Doch es bleibt ein fader Beigeschmack: In einer Demokratie ist nicht nur die Korrektheit der Wahl entscheidend, sondern auch die Zweifelsfreiheit ihrer Überprüfung. Dass der neu gewählte Bundestag de facto über die Anfechtung seiner eigenen Zusammensetzung entscheidet, ohne dass das Bundesverfassungsgericht hier zeitnah verbindliche Leitplanken setzt, erzeugt eine prozedurale Unsicherheit. Für die Akzeptanz einer Regierung ist es fatal, wenn der Eindruck entsteht, Transparenz werde politischen Erwägungen untergeordnet. Hier wird eine Chance vertan, Vertrauen durch maximale Offenheit proaktiv wiederherzustellen.
Darf es irgendwen überraschen, wenn Bürger der Auffassung sind, dass Stephan Harbarth nie aufgehört hat, Parteipolitiker zu sein? Woran könnte man festmachen, dass dem nicht so ist? Welchen Unterschied dürften wir wahrnehmen, wenn dem doch so wäre? Gibt es noch einen Unterschied?
Die Spitze des Eisberges
Unsere Demokratie steht vor einer Zerreißprobe, deren Kern eine tiefe Krise des institutionellen Vertrauens ist. Es wäre an der Zeit, dass politische Entscheidungsträger durch Taten belegen, dass sie die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit auch dann über politische Opportunität stellen, wenn es für sie selbst unbequem wird. Während andere liberale Demokratien – man denke an Japan oder Frankreich – eine Kultur der persönlichen und juristischen Verantwortlichkeit pflegen, entsteht in Deutschland oft der Eindruck, dass politische Fehlleistungen folgenlos bleiben oder gar den weiteren Aufstieg fördern. Ob dies an tatsächlicher Straffreiheit oder an einem mangelnden Willen zur Aufarbeitung liegt, bleibt für den Beobachter oft unklar – und genau diese Intransparenz ist das Gift für das gesellschaftliche Klima.
Das Compact-Verbotsverfahren, das im Versuch scheiterte, presserechtlich geschützte Publikationen über das Vereinsrecht zu unterbinden, ist hierbei nur ein besonders prominentes Symptom einer tiefergehenden Fehlentwicklung. Es fügt sich in einen Komplex aus dem Digital Services Act, staatlich finanzierten „Trusted Flaggern“ zur Diskurssteuerung und neuen EU-Mechanismen gegen vermeintlich „feindliche Propaganda“ ein, die Akteure wie Jacques Braud ins Visier nehmen. Die Liste der Fälle, die bei vielen Bürgern die Alarmglocken schrillen lassen, ist lang: Sie reicht von den Verfahren gegen Michael Meyen, Ulrike Guérot oder Sucharit Bhakdi über die lange Inhaftierung von Michael Ballweg bis hin zu Tendenzen des De-Banking und der sukzessiven Bargeldabschaffung.
Zusammen ergibt dies ein bedenkliches Paradoxon: Während der Staat gegenüber dem Bürger seine „Samthandschuhe abstreift“ (Sloterdijk) und den „gläsernen Bürger“ forciert, scheint er in anderen Bereichen – bei der Bekämpfung von Clankriminalität, Menschenhandel und der Sicherung des öffentlichen Raums – sein Gewaltmonopol und seine Handlungsfähigkeit zunehmend einzubüßen. Ein Rechtsstaat, der nach innen repressiver und nach außen schwächer wird, verliert seine wichtigste Ressource: das Vertrauen seiner Bürger. Wenn wir diesen Prozess der Corruptio nicht durch eine Rückkehr zu echter Gewaltenteilung und institutioneller Distanz stoppen, riskieren wir das Fundament, auf dem unsere Freiheit ruht.
Weiterlesen:
Wie Richard David Precht habe ich nicht das Gefühl, dass ich meine Meinung nicht frei kundtun könnte, wohl aber, ebenfalls wie er, dass man heute sehr genau darauf achten muss, wie man etwas formuliert. Ich finde das sehr schade. Wie Afrob schon rappte: “Alles was ich sage, kann man gegen mich verwenden.”
Eine historische Herleitung, die sich mir nicht in ihrer Logik erschließt, denn die übertriebene Überwachung der Bevölkerung durch den Staat war und ist Teil der totalitären Problematik, typischerweise nicht ihrer Lösung.
Wenn eine Regierung zu sehr mit der Zivilgesellschaft verschmilzt, bspw. durch NGOs, die von der Regierung gefördert werden und Stimmung für diese Regierung und gegen die Opposition macht, ist dies nicht günstig im Sinne der Demokratie. Da hilft es nichts, es Demokratieförderung zu nennen.
Ralf Dahrendorf hat diesen Gedanken in Anlehnung an Karl Popper (Die offene Gesellschaft und ihre Feinde) ausgeführt: Eine politische Ordnung ist nur dann gelungen, wenn man noch gut darin leben könnte, auch wenn der schlimmste Feind die politische Macht erlangt. Die Tools, die in den letzten Jahren geschaffen wurden, um — tatsächlich beunruhigende — Tendenzen zu bekämpfen, fallen bei diesem Test durch und fördern möglicherweise die Tendenzen, die sie bekämpfen wollen, ganz im Sinne von Ivan Illichs Kontraproduktivität.
Ich bashe die Medien nicht gerne, aber es ist leider so, dass sie ihre Aufgabe viel zu wenig darin sehen, die Mächtigen zu überwachen, zu kritisieren und die Mainstream-Diskurse zu hinterfragen. (Obwohl das ihre offizielle Daseinsberechtigung ist.) Das liegt wiederum daran, dass sie eben auch ihre Deals mit den Machtfaktoren haben, denn von diesen ist ja abhängig, ob sie Zugang zu diesen Kreisen erhalten und überhaupt berichten können.
Man kann ja durchaus der Ansicht sein, die Regierung sollte mehr zum Klimaschutz (oder allgemeiner: Umweltschutz, oder noch allgemeiner: zur Versöhnung des Menschen mit seiner Mitschöpfung) unternehmen, aber dennoch finden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht der richtige Ort für diese Forderung sei.



Fatal und doch hoffnungsbringend. Danke für diese Analyse. Das wäre eigentlich den Mittelweg, den wir gehen müssten; durch sachliche Analyse und Reformen die (eigentliche) Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen und neu orientieren nach ihren eigentlichen Aufgaben.
Hans-Georg Maaßen beschrieb es mal in einem Interview als "Herrschaft durch das Recht", (statt Herrschaft des Rechts).
Ich denke, es muss eine **sehr** breite Bewegung aus der Bevölkerung kommen. So breit, dass auch Wahlmanipulationen nichts mehr daran ändern können. Wie man die Bevölkerung dazu bringen könnte, weiß ich nicht. Klar ist für mich aber: Es muss eine Partei her, deren Ziel es ist, die Parteienherrschaft abzuschaffen (echte Direktwahl, weg mit Bundes-/Landeslisten; Abschaffung des Fraktionszwangs; Abschaffung aller Hinterzimmerbesprechungen; Trennung von Amt und Mandat, Offenlegung aller Medienbeteiligungen von Parteien etc.) und echte Gewaltenteilung einzuführen. Dazu mehr direkte Beteiligung des Souveräns, sei es Wahl der Verfassungsrichter oder Abstimmung über eine echte, vom Volk gegebene Verfassung.